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Zäune

Zäune sind mit dem Haus-, Garten- und Landschaftsbau eng verbunden. Sie wurden im Zuge der Sesshaftigkeit der Menschen immer bedeutsamer, um das Eigentum zu markieren, abzugrenzen und zu schützen. In der Regel verwendete man zum Zaunbau Holz, das weitgehend unbearbeitet eingebaut wurde. Heutzutage werden Zaunelemente aus verschiedenen Materialien hergestellt. Landschaftsgärtner finden passende Zäune zum Gartenkonzept. Sie beraten und informieren ihre Kunden, um beispielsweise aufzuzeigen, welche Möglichkeiten sich anbieten, um ein Grundstück vor unbefugtem Betreten zu schützen. Dazu benötigt ein Landschaftgärtner Grundwissen über rechtliche Gegebenheiten, Eigenschaften von Materialien und Konstruktionen zum Zaunbau. Hier ist ein kurzer Einstieg in das Thema. Ausführlichere Informationen sind wie immer online zu finden.

Allgemeines
Zäune werden zweckmäßig als Einfriedungen eingesetzt. Sie dienen so zur Abgrenzung von mindestens zwei Grundstücken, Umwehrungen zur Absicherung gegen Abstürzen, als raumbildendes Element, Trennung von Nutzungsbereich oder zur Absperrung gegen unbefugtes Betreten in den Freianlagen. Sie können als Schutz vor bzw. für Wild oder andere Tiere oder auch als Sicht-, Lärm und Windschutz eingesetzt werden. Durch Zäune abgeschlossene Räume werden durch passende Tore geöffnet, die als Durchgang oder zur Durchfahrt dienlich sind. Man spricht demnach von Einfriedung, wenn eine Abgrenzung von Grundstücken zu öffentlichen Verkehrswegen oder als Trennung von Besitztümern erfolgt. Eine Umwehrung bezeichnet die Absicherung gegen Abstürzen, die beispielsweise gemäß der Landesbauordnung NRW (§41) bei einem Meter Absturzhöhe errichtet wird.

Zäune sind immer nach demselben Prinzip aufgebaut: Sie bestehen aus Rahmen und Pfosten, die in gleichmäßigen Abständen gesetzt werden. Die Pfosten werden höhen- und fluchtgerecht gesetzt. Je nach Material werden sie in den Boden geschlagen, mit Bodenanker gesetzt oder frostfrei einbetoniert, in der Regel mit Beton C12/15. Die Fundamentoberflächen liegen unterhalb der Geländeoberkante und werden nach Fertigstellung überdeckt (Oberboden, Pflaster oder ähnlichem). Zwischen den Pfosten oder vor den Pfosten werden dann die Rahmen mit Füllungen oder nur die Füllungen der Zäune befestigt. Je nach Befestigung der Rahmen und Füllungen unterscheidet man durchlaufende (Lattenzaun, horizontaler Bretterzaun oder Stahlmattenzaun) oder in Felder geteilte Zäune (Rahmengitterzaun oder Stahlgitterzaun).

Der Verlauf des Zaunes wird vor Durchführung der Arbeiten abgesteckt. Werden Zaunelemente montiert, können Stützkonstruktionen hilfreich sein, die nach Fertigstellung wieder entfernt werden. Zäune werden in der Regel so eingebaut, dass der Abstand zwischen dem Zaunelement und der Gelände-Oberkante fünf Zentimeter beträgt.

Die Wahl der Höhe eines Zaunes (Einfriedung) kann variieren. Gibt es keine baurechtlichen Vorgaben, so richtet sich die Höhe nach der Höhe des Tores, sofern ein Tor eingebaut wird (vgl. Bauen mit Grün, Seite 518). In der Regel gilt gemäß Ortsbausatzungen eine maximale Höhe von 1,20 m, für Einfriedungen zu Nachbargrundstücken 1,60 m. Ab einer Höhe von 1,75 m beispielsweise wird ein Einblick auf das Grundstück verhindert. Soll ein Übersteigen der Einfriedung unterbunden werden, so sind Höhen ab 2,00 m notwendig.

Achtung: Laut Landesbauordnung NRW sind Einfriedungen über 2,00 m genehmigungspflichtig.

Das Gefälle eines Geländes gibt die mögliche Gestaltung des Zaunes vor. Je nach Gefälle können Zäune abgetreppt oder mit dem Gelände verlaufen. Wichtig ist dabei, dass die Pfosten immer senkrecht eingebaut werden und der Abstand zwischen Geländeoberkante (GOK) und unterem Zaunabschluss nicht zu groß wird. Zu beachten ist:

  1. geringes bzw. gleichmäßiges Gefälle: Verwendung von Zäunen mit horizontalem Verlauf der Füllung
  2. unterschiedliches Gefälle: Verwendung von Zäunen mit vertikalem Verlauf der Füllung

 

Rechtliche Grundlagen
Beim Bau von Einfriedungen müssen einige rechtliche Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der Landesbauordnungen, das Nachbarrechtsgesetz oder örtliche Bauvorschriften (z. B. Gestaltungssatzungen) berücksichtigt werden.

In der Bauordnung und dem Nachbarrecht der einzelnen Bundesländer finden sich die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Zäunen. Vor der Errichtung eines Zaunes sollte stets vorab geklärt werden, ob in einer Ortsbausatzung, die von den kommunalen Baubehörden aufgestellt wird, Vorgaben zur Art, Gestaltung und Höhe der Einfriedung festgeschrieben sind. Wenn sich eine Einigung mit dem Nachbarn als schwierig herausstellt, ist das Nachbarrechtgesetz hilfreich. Dieses regelt, wann Nachbarn einen Zaun setzen müssen oder können, und wer die Kosten dafür trägt. Geregelt wird im Nachbarrechtsgesetzt beispielsweise, dass bei einer Grenze zwischen einem unbebauten und bebauten Grundstück der Besitzer des bebauten Grundstücks einen Zaun auf Verlangen setzen muss. Sind beide Grundstücke bebaut, so wird auf Einigung der beiden Parteien ein Zaun aufgestellt. Will einer der Parteien keinen Zaun, so wird ein „ortsüblicher“ Zaun aufgestellt. Details dazu sind aus den örtlichen Bauvorschriften zu entnehmen.

 

Materialien
Für die Herstellung von Zaunanlagen sind Materialien wie Holz und Stahl die gebräuchlichsten. Holz wird unbehandelt oder imprägniert verwendet. Häufig werden Nadelhölzer wie Fichte, Tanne und Kiefer eingesetzt, die jedoch im unbehandelten Zustand nicht sehr langlebig sind. Dauerhafte Zäune werden aus Douglasie, Akazie oder Eiche gefertigt. Für Zäune werden Bauschnitt- und Baurundhölzer im rohen, sägerauhen oder gehobelten Zustand genutzt. Holzzäune können auch einen Farbanstrich erhalten. Ob und welche Farbe verwendet wird, ist vom Wunsch des Kunden, der Architektur des Wohnhauses oder der Funktion des Zaunes abhängig. Ohne Anstrich vergrauen Holzzäune nach der Zeit, sie bekommen eine silbergraue Patina.

Bis zur Jahrhundertwende war die Herstellung von Zäunen aus Stahl Kunsthandwerk, die so genannte Schmiedekunst. Heute werden Einfriedungen industriell hergestellt und selten noch individuell produziert. Dabei werden verschiedene Zaunarten angeboten, die leicht zu montieren sind. Sie sind feuerverzinkt oder feuerverzinkt mit Pulverbeschichtung. Werden Zäune pulverbeschichtet, können verschiedene Farben gewählt werden. Möglich ist alles, was gefällt. Standardfarbe bei Stabgitterzäunen oder Maschendrahtzäunen ist in der Regel moosgrün RAL 6005, da sich dies zu den Grüntönen der Vegetation harmonisch angleicht; aber auch anthrazit RAL 7016, was sich gut der Umgebung anpasst, wird mittlerweile häufig verwendet.

RAL–Farben bezeichnen normierte Farben mit internationalem Farbstandard. Es ist ein Farbsystem, in dem jeder Farbe eine vierstellige Nummer zugeordnet ist. Vorteilhaft ist diese Nummerierung zur Vermeidung von Missverständnissen zwischen Kunden und Lieferanten oder zwischen Lieferanten.

Weitere Materialien für den Bau von Zaunanlagen sind Kunststoffe oder Zäune aus lebenden Gehölzen wie beispielsweise „Gitterhecken“, die bereits um 1920 in Deutschland als Schneeschutz an Bahngleisen und als Einfriedung erstellt wurden (Quelle Naturbauten aus lebenden Gehölzen von Konstantin Kirsch).

 

Zaunkonstruktionen
Die Konstruktion von Holz- und Stahlzäunen können nach dem gleichen Prinzip ablaufen. Auf Querriegel werden stets senkrechte, diagonale oder gekreuzte Elemente befestigt. Diese Querriegel werden dann mit Pfosten verbunden. Landschaftsgärtner konstruieren die Zaunarten in der Regel nicht selbst, sondern verwenden bereits vorgefertigte Zaunelemente und Pfosten.

 

Holzzäune
Bei Holzzäunen unterscheidet man beispielsweise zwischen Scheren-/Jäger-, Staketenzäunen, Bohlen- oder Bretterzäunen. Man unterscheidet rahmenlose und Rahmenzäune. Rahmenlose Zäune bestehen in der Regel aus Fundamenten, Pfosten, Querriegeln und Latten (Bretter). Bei Rahmenzäunen bilden Querriegel und Latten (Bretter) eine „Einheit“.

Die Pfosten, die bei der Herstellung von Holzzäunen verwendet werden, können einen rechteckigen oder runden Querschnitt haben. Rechteckige Querschnitte bieten eine breite Fläche zur Befestigung von Zaunelementen, Brettern und so weiter. Runde Querschnitte erlauben die Befestigung in unterschiedliche Richtungen. Die Posten sind in der Regel abgeschrägt, damit das Regenwasser abfließen kann. Bei geraden Pfostenköpfen empfiehlt sich eine zusätzliche Abdeckung der „Köpfe“ zum Schutz vor Regenwasser. Zaunpfosten aus Holz sollten aus Gründen der Langlebigkeit nicht in den Boden gerammt werden. Zur Vermeidung der Holzzerstörung im Gründungsbereich ist die Verwendung von Bodenankern aus Stahl (U- oder H-Anker) als Verbindung mit dem Betonfundament empfehlenswert.

Das Aussehen von Zäunen kann durch die spezifische Anordnung von Brettern, Latten und Querriegeln flexibel gestaltet werden. Beispiele dafür sind Bretter, Latten, Rund- oder Halbrundhölzer, die senkrecht an waagerecht verlaufenden Querriegeln mit nicht-rostendem Material befestigt werden. Die senkrechten Bretter, Latten, Rund- oder Halbrundhölzer können auf einer Seite, beidseitig oder wechselseitig angeordnet werden. Die Abstände zwischen den Senkrechten können gleichmäßig oder ungleichmäßig sein, um ein lebhafteres Bild zu bieten.

Eine andere Möglichkeit besteht in der waagerechten Anordnung von Brettern, Latten, Rund- oder Halbrundhölzern. Hier werden keine Querriegel eingebaut, sondern die waagerechten Verstrebungen direkt an den Pfosten befestigt. Auch hierbei besteht die Möglichkeit, die Waagerechten einseitig, beidseitig oder wechselseitig anzubringen. Eine diagonale Anbringung ist ebenfalls möglich. Bei der Herstellung von Holzzäunen ist für eine lange Lebensdauer neben der Holzwahl auch auf den konstruktiven Holzschutz zu achten.

Bei der Planung und beim Einbau von Zaunanlagen ist immer zu berücksichtigen, dass es zwei „Ansichtsseiten“ gibt. Wichtig ist vor allem, dass der Gesamteindruck passt und von beiden Seiten die beabsichtigte harmonische Optik erzielt wird.

Tipp: Eine senkrechte Anordnung von Latten und Brettern führt zu einer optischen Vergrößerung der Zaunhöhe, Wege- und Vegetationsflächen werden optisch verkürzt.
Hingegen führt eine waagerechte Anordnung von Latten und Brettern dazu, dass die Zaunhöhe optisch herabgesetzt anmutet; Wege- und Vegetationsflächen werden optisch verlängert. (vgl. Verwendung von Holz im Garten- und Landschaftsbau Seite 122).

 

Halbrundlattenzaun
Halbrundlattenzäune bestehen aus Halbrundlatten, die senkrecht oder diagonal an Halbrundriegeln genagelt werden. Die Riegel werden an Rundpfosten befestigt. Die einzelnen Zaunteile werden in der Regel vorgefertigt geliefert. Die Zaunhöhe zuzüglich 70 cm Einbindetiefe ergibt die notwendige Postenlänge. Die Pfosten werden höhen- und fluchtgerecht gesetzt. Der Lattenabstand beträgt ca. 2/3 des Lattendurchmessers, der Riegelabstand vom oberen und unteren Lattenende ca. 1/7 der Zaunhöhe. Verwendet werden in der Regel imprägnierte Fichtenhölzer, geschält oder gefräst (vgl. Lehr – Taschenbuch, Seite 1221).

Zäune aus Halbrundhölzern (vgl. Bauen mit Grün, Seite 523)

Zaunhöhe in cm

Pfosten d in cm

Abstand in cm

Riegel d in cm

Latten d in cm

50

7 - 9

220 - 240

6 - 8

3,5 - 4,5

80

8 - 10

 

7 - 9

4,0 - 6,0

120

9 - 11

 

 

4,5 - 6,0

d = Durchmesser
Zäune über 120 cm benötigen an Anfangs- und Endpfosten eine zusätzliche Querverstrebung.

 

Bretter- und Lattenzaun
Bei Bretter- oder Lattenzäunen werden Latten (Bretter) an Riegel aus Kantholz geschraubt oder genagelt. Kantholzpfosten, die mit einer Flacheisen-Halterung mit dem Beton verbunden sind, tragen die Riegel und Latten (Bretter). Die Pfosten können auch in den Boden eingeschlagen werden (Fäulnisgefahr) (siehe Lehr-Taschenbuch, Seite 1222).

Zäune aus Brettern und Latten (vgl. Bauen mit Grün, Seite 523)

Zaunhöhe in cm

Pfosten B/H in cm

Abstand Pfosten

Riegel B/H in cm

Bis 80

10/10

2,50

5/7

90 - 100

11/11

 

 

110 - 150

12/12

 

 

Für Zäune über 150 cm ist eine statische Berechnung notwendig.

 

Sichtschutzzäune
Zäune, die als Sichtschutz dienen, werden hauptsächlich als Fertigelemente im Bausatzsystem gekauft und dann eingebaut. Die Höhe von Sichtschutzelementen richtet sich nach der durchschnittlichen Körpergröße. Es gibt eine Vielzahl von Formen und Kombinationsmöglichkeiten, wobei Sichtschutzzäune in zwei Gruppen eingeteilt werden. Zum einen sind dies Dichtzäune (eng gesetzte einzelne Bretter gewährleisten den Sichtschutz) und zum anderen Flechtzäune (Sichtschutzelemente als Rahmenkonstruktion mit geflochtenen Lamellen oder Brettern in verschiedener Anordnung). Alle Elemente müssen mit einem Abstand von ca. 10 cm zum Erdreich gesetzt werden (konstruktiver Holzschutz). Da Sichtschutzelemente Windlasten aufnehmen müssen, sind die Stützenfüße in Betonfundamente zu verankern. Die Berechnungen der Qualität und Dimensionierung der Befestigungen erfolgen nach DIN 1055-4 (Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 4: Windlasten). Bodenhülsen zum Einschlagen ins Erdreich können für sehr hohe Wände möglicherweise nicht ausreichend sein, um große Lasten zu tragen. Sie sind daher nur für den Einsatz bei kleineren Elementen ratsam. Zusätzlich können Sichtschutzzäune begrünt werden.

Mehr zum Thema Holz kann im Basiswissen Holzbau vom Januar 2011 nachgelesen beziehungsweise aufgefrischt werden.

 

Zäune aus Stahl
Stahlgittermatten-, Rahmengitter-, Stabgitter-, oder Maschendrahtzäune können bei der Konstruktion von Stahlzäunen ausgewählt werden. Zäune aus Stahl werden durch Schweißen oder Nieten von Stahlstäben auf Querriegel angefertigt. Querriegel oder Stäbe können auch durch einen Rahmen, Matten oder Gewebe ersetzt werden.

 

Stahlgittermattenzaun
Stahlgittermattenzäune werden auch als Stahlmattenzäune oder Stahlgitterzäune bezeichnet. Sie bestehen aus rahmenlosen Drahtgittern, die industriell gefertigt werden. Es gibt verschiedene Hersteller, die unterschiedliche Systeme auf den Markt bringen. Angeboten werden Systeme, die verzinkt oder verzinkt mit Pulverbeschichtung sind. Die Systeme bestehen in der Regel aus Pfosten, Matten und Halterungen.

Die Matten bestehen aus senkrechten Stäben, die auf horizontalen Stäben oder Flachstahl geschweißt sind. Die angebotene Maschenhöhe beträgt 50/200 mm und 100/200 mm. Die Matten sind ab einer Höhe von 630 mm auf dem Markt erhältlich und können bis zu einer Höhe von 2430 mm erworben werden (vgl. Bauen mit Grün, Seite 529). Benötigt man höhere Matten, beispielsweise als Ballfangzaun auf einem Bolzplatz, so sind die Matten nach oben hin erweiterbar, indem weitere Matten aufgesetzt werden.

Befestigt werden die Matten vor den Pfosten und je nach Hersteller mittels Spezial-Klemmen oder Klemmleisten zur Fixierung. Die Pfosten werden in einem Abstand von 2,50 m gesetzt, wobei von Pfostenmitte bis Pfostenmitte gemessen wird. Sie werden einbetoniert oder mittels Schrauben auf Fertigfundamente aufgedübelt. In einem solchen Fall ist an den Pfosten eine Platte angeschweißt.

Müssen Matten eingekürzt oder gebogen werden, so kann dies vor Ort ausgeführt werden. Die Schnittstellen müssen nachträglich mit Zink- oder Farbspray versiegelt werden, um spätere Korrosionen zu vermeiden.

 

Stabgitterzaun
Stabgitterzäune werden für jedes Projekt individuell hergestellt. Es handelt sich hierbei um reine Metallbauarbeiten. Im Allgemeinen bestehen Stabgitterzäune aus Pfosten, Querriegel und Füllstäben. Dabei werden einzelne Stäbe zwischen zwei Querriegeln verschweißt. Die Zaunelemente werden mittels Laschen, die an Pfosten angeschweißt oder in Mauern eingemörtelt sind, befestigt (vgl. Bauen mit Grün, Seite 526). Eine zusätzliche Strebe, die rückseitig an den oberen Querriegeln angeschweißt ist, wird dann notwendig, wenn die Zaunelemente zu lang werden. Sie dienen zur Stabilisierung des Zaunelementes.

 

Rahmengitterzaun
Bei einem Rahmengitterzaun wird der Querriegel durch einen Rahmen ersetzt. Der Rahmen besteht beispielsweise aus Rund- oder Rechteckrohr, in die die Füllung eingeschweißt wird. Rahmen und Pfosten werden wie beim Stabgitterzaun über angeschweißte Laschen mittels Schrauben verbunden. Die Füllung kann beispielsweise aus Gittermatten, Blechen, Plexiglas oder Glas hergestellt werden.                              

 

Drahtgeflechtzäune
Maschendrahtzäune bestehen aus End- und Eckpfosten, Viereckgeflecht, Rückverspannung, Pfosten, Fundament, Spanndraht und Schrägverstrebung. Sie werden hergestellt, indem flexibles Maschendrahtgeflecht über freistehende Pfosten gespannt und mit Spanndrähten gestrafft wird. Die Straffung erfolgt mittels Spannschlösser (Drahtspanner). Für Zäune bis 1,20 m Zaunhöhe sind zwei, bis 2,00 m Zaunhöhe sind drei Spanndrähte notwendig. Maschendraht wird mit Klemmen an Rundrohren oder Stabstähle befestigt. Viereckgeflechte gibt es mit Maschenweiten von 40 bis 60 mm in unterschiedlichen Drahtstärken. Die Höhe der Maschendrahtgeflechte, die im Handel erhältlich sind, liegt zwischen 0,50 m bis 4,00 m. Die Anfangspfosten werden mit einer Diagonalstrebe stabilisiert die jeweils ein eigenes Fundament benötigen. Die Pfosten werden anschließend in Abständen von 2,50 m an die Anfangs- und Endelemente, bei den mittleren Elementen in Abständen von 2,50 – 3,00 m  eingebaut.

Weitere Drahtgeflechtzäune sind sogenannte Kontengeflecht oder Knotengitter, die beispielsweise für Weiden- oder Wildschutzzäune verwendet werden. Knotengeflechte sind in Höhen zwischen 0,53 und 2,20 m erhältlich. Die Gitter benötigen keine zusätzlichen Spanndrähte, sondern werden mittels Krampen an Holzpfosten befestigt.

Sechseckgeflecht, auch Kaninchendraht genannt, eignet sich nicht als Einfassung von Grundstücken. Sie werden  beispielsweise unterhalb von Zäunen in den Boden als Sperre für Kleintiere eingegraben.

Merke: Je höher der Zaun, desto stärker muss die Wandung des Zaunpfostens sein. Die Zaunpfosten können aus Stahl- oder Alurohren, Stahlprofilen, Beton oder Holz bestehen. Bei der Herstellung des Zaunes ist darauf zu achten, dass, je nach Bespannungshöhe des Zaunes, Metallpfosten unterschiedlich tief eingebunden werden müssen.

Zaunhöhe bis 2,00 m - Einbindetiefe 0,50 m
Zaunhöhe bis 3,00 m - Einbindetiefe 0,60 m
Zaunhöhe bis 6,00 m - Einbindetiefe 0,70 m (vgl. Lehr – Taschenbuch, Seite 1217)

 

Abnahme und Abrechnung
Die Abnahme eines Zaunes erfolgt nach Fertigstellung aller Leistungen, d. h. der Montage aller Teile, Befestigungen, Verschraubungen usw. Überprüft werden bei Zäunen aus Stahl beispielsweise Drahtdicken, Korrosionsschutz, Rohrwanddicken oder Abmessung der Profile. Bei Holzzäunen können es die Abmessungen und vereinbarte Holzquerschnitte sein, die zu kontrollieren sind.

Die Abrechnung von Zäunen erfolgt in der Regel nach Längenmaß (m). Bei Rahmengitterzäunen kann auch eine Abrechnung nach Anzahl (Stück) erfolgen.

Literatur:

Literaturnachweis
- Lomer/ Koppen, Der Gärtner 4 Garten- und Landschaftsbau, 3. Auflage 2001/2009
- Lay, Niesel, Thieme-Hack (Hrsg.), Bauen mit Grün, 4. Auflage 2009
- Fachbibliothek Grün, Beier, Niesel, Pätzhold (Hrsg.), Lehr-Taschenbuch für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, 6. Auflage 2002
- M. Mahabadi, S. K. Hachenberg, Verwendung von Holz im Garten- und Landschaftsbau, Ulmer 2010

 

Autor: Sandra Herrenbrück, Essen


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